Vergebung - und
wie man sie erlangt
3 Schritte
Normalerweise
wird gesagt: Nach der bösen Tat braucht es Reue, ein Bekenntnis (z.B. Beichte)
und dann gibt es die Vergebung.
Tatsächlich
aber stimmt das fast nur in den Fällen, in denen ein Mensch aktives Mitglied
einer Gemeinde, einer Sekte oder einer (Selbsthilfe-) Gruppe ist.
Gewöhnlich
ist die Einsicht in die Schuld zunächst nämlich gar nicht möglich. Gewöhnlich
ist die "böse" Tat nämlich bereits das Ergebnis eines erheblichen
Ärgers, oft durch Verstrickung in einen Gewirr von Schuldgefühlen, Unfähigkeit
zum Handeln, anfallsartigen Durchbrüchen unbewußter Aktionen, Verdrängung etc..
In so
einem Fall braucht der Täter (vielleicht ein Mörder) zunächst jemanden, der
sein Handeln verstehen und aus seinem Verstehen heraus vollkommen entschuldigen
kann. Dann erst, wenn der Täter sicher sein kann, nicht für seine Tat
verurteilt zu werden, wird Einsicht möglich. Diese Einsicht kommt dann aus dem
menschlichen Wesen selbst. Es ist ein Fühlen der Verletzung, die der Täter dem
Opfer zugefügt hat. Dieses Fühlen wird den Täter zutiefst erschüttern. Erst
jetzt wird er fähig sein zu sagen: Um Gottes willen - was habe ich nur getan?
Reue ist in dieser Situation kein Gebot, sondern eine Tatsache. Und
gleichzeitig entsteht der Wunsch nach einem Ausgleich, danach, sich selbst
einzusetzen entweder für eine Entschädigung des Opfers selbst, wenn das möglich
ist, oder für andere Menschen, die sich in einem ähnlichen Gefühls-Gefängnis
befinden, um sie davor zu bewahren, ähnliche Schuld auf sich zu laden, oder,
wenn sie das schon getan haben, sie zur Einsicht zu führen. Gleichzeitig findet
auf dieser Erlebnisebene die Vergebung statt, ja man könnte sagen, die
Wiedergutmachung ist eine Reaktion der Dankbarkeit auf die Vergebung (und
nicht, daß die Vergebung eine Folge der
Wiedergutmachung sei), denn die Vergebung erfolgt durch den Richter
"Mensch"; der Richter begegnet dem Täter auf der Ebene seiner
Menschlichkeit, sobald der Täter dort eintrifft.
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